Datum:
Veröffentlicht: 1.1.15
Von:
ngl
Viele Regelungen zur Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in Gottesdiensten und gottesdienstlichen Veranstaltungen sind aus dem bisherigen Gesamtvertrag übernommen worden.
Neu ist, dass jetzt auch gebundene Liedhefte mit max. 8 Seiten im Rahmen dieses Vertrages erstellt werden dürfen.
Das Projizieren von Noten und auch von Liedtexten (z. B. via Beamer oder Overhead-Projektor) bleibt weiterhin ausgeschlossen und müsste von der Pfarrei eigens mit der VG Musikedition vertraglich geregelt werden.