Erweiterung des Pauschalvertrags der VG Musikedition

Durch den bereits seit Jahrzehnten bestehenden Pauschalvertrag mit der VG Musikedition sind Vervielfältigungen von Liednoten und -texten in Einzelkopien und in Liedheften zur einmaligen Nutzung bis zu acht Seiten für den Gebrauch während eines Gottesdienstes oder einer anderen liturgischen Feier abgedeckt. Diese Nutzungen sind weder melde- noch vergütungspflichtig, da sie im Pauschalvertrag erfasst sind.
Durch einen weiteren Vertrag wird den Pfarreien, Gemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen nun ein Nachlass i. H. v. 20 % auf die veröffentlichten Tarife für solche Nutzungen eingeräumt, die nicht schon pauschalvertraglich gegenüber der VG Musikedition abgegolten sind. Das bedeutet, dass Nutzungen, die nicht bereits vom Pauschalvertrag erfasst sind, weiterhin melde- und, wenn auch mit 20 % Abschlag, vergütungspflichtig sind. Die Nachlassregelung gilt insbesondere für Beamernutzungen während des Gottesdienstes und Vervielfältigungsvorgänge, die über den Umfang von acht Seiten Heftumfang hinausgehen und solche Liederhefte, die nicht nur für den einmaligen Gebrauch gedacht sind, wie auch für Vervielfältigungen für kirchliche Veranstaltungen wie Pfarrfeste, Jugendabende oder Seniorennachmittage.
Beigefügt ist der Meldebogen, der für die noch meldepflichtigen Nutzungen bzw. Vervielfältigungen konzipiert wurde. Unter II. Hinweise wird noch einmal detailliert aufgeführt, was melde- und vergütungspflichtig ist und was nicht. Für weitere Informationen steht das Merkblatt der VG Musikedition zur Verfügung.